Wer Großveranstaltungen besucht, seien es Konzerte, seien es Fußballspiele, muss seit einigen Jahren eine Prozedur hinnehmen, die lästig bis entwürdigend ist und einen kurzfristigen Entzug der Bürgerrechte darstellt. Ohne Taschenkontrolle und Leibesvisitation kommt heute niemand mehr irgendwo rein.
Die ernüchternde Erkenntnis: Es hilft nichts. Immer wieder zündeln beispielsweise sogenannte Fans mit Pyrotechnik, werfen Feuerwerkskörper auf das Spielfeld. Im besten Fall verzögern sie das Spiel, gehen Zuschauern zuhause und im Stadion auf die Nerven. Im schlimmsten Fall jedoch verletzen sie Unbeteiligte. So geschehen an diesem Samstag beim Spiel von Bayer Leverkusen gegen Borussia Mönchengladbach. Einer der Knallkörper traf und verletzte einen Kameramann.
Grund für die „Aktion“ war ersten Erkenntnissen zufolge ein Protest gegen ein Choreo-Verbot seitens des Vereins.
Eine Rechtfertigung ist das nicht. Um es noch einmal ganz deutlich zu sagen. Diejenigen, die mit Feuerwerkskörpern oder anderen Gegenständen werfen, sind entweder dumm oder bösartig, oder vermutlich sogar beides. Es gibt keine Rechtfertigung, wegen des eigenen Unbehagens, eines vermeintlichen oder tatsächlich erlittenen Unrechts, die Verletzung eines anderen Menschen in Kauf zu nehmen.
Vereine müssen stärker in Verantwortung genommen werden
Was bleibt zu tun? Noch genauere Kontrollen? Komplette elektronische Überwachung? Auch das kann bei aller Empörung niemand wirklich wollen. Es wird ohnehin von allen möglichen Seiten ständig an den bürgerlichen Freiheiten gesägt. Bei noch genaueren Durchsuchungen nähert sich der Stadion- dem Gefängnisbesuch an. Der Vergleich macht deutlich, dass die Bengalo-Thematik eine gesellschaftliche Bedeutung über das Stadionrund hinaus besitzt.
Deshalb müssen die Vereine stärker als bisher in Verantwortung genommen werden, damit sie auf dem Boden bestehender Gesetze Lösungen finden, damit diese Exzesse gar nicht erst passieren. Man ahnt ja, dass die Motivation nicht besonders groß ist, weil ein intensiver und konsequenter Dialog mit uneinsichtigen Fans trotz aller bestehenden Strafen sich nicht positiv im Geschäftsergebnis bemerkbar macht.